Forsttechnikerverband e.V.

Berufsbild Forsttechnikerin/Forsttechniker

Die Zulassung für das zweijährige Fachschulstudium zum Forsttechniker setzt eine erfolgreiche abgeschlossene Berufsausbildung zum Forstwirt und mindestens ein Jahr Berufserfahrung als Forstwirt voraus. Auf diese praktischen Erfahrungen und dem bereits vorhanden Fachwissen baut das Fachschulstudium zum Forsttechniker auf. So wird der Forsttechniker zu einer modernen Fach- und Führungskraft in verschiedenen Bereichen der Forst- und Holzwirtschaft tätig, insbesondere für:

  • Betriebsleitung in privaten Forstbetrieben
  • Revierleitung (Betriebsausführung) in privaten und kommunalen* Forstbetrieben
  • Geschäftsführung oder Mitarbeit bei forstlichen Zusammenschlüssen (z.B. Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzervereinigungen)
  • Holzeinkauf /-handel der verschiedensten Sortimente
  • Einsatzleitung und Übernahme von Managementaufgaben bei forstlichen Dienstleistungsunternehmen
  • Aufbau und Leitung eines eigenen Forstunternehmens
  • Jagdausübung
  • Übernahme von Aufgaben bei Fachorganisationen und Verbänden

Darüber hinaus werden auch artverwandte Bereiche, wie z.B. Liegenschaftsverwaltung, Bauhofleitung und Naturschutz mit übernommen.

* In Bayern ist der Forsttechniker explizit in der Körperschaftswaldverordnung als Revierleiter beschrieben. Der Einsatz als Revierleiter in kommunalen Forstbetrieben anderer Bundesländer ist mit den jeweiligen Landesgesetzen abzugleichen.