Forsttechnikerverband e.V.

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Großer Bayerischer Waldtag am Sonntag, den 25. Juni in Kelheim - Wir sind dabei!

Für Sonntag, den 25. Juni 2023 laden die Bayerische Waldbauernschule und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg-Landshut zum Großen Bayerischen Waldtag nach Kelheim ein. Wir als Forsttechnikerverband e.V. sind als Aussteller ab 09:30 Uhr auf dem Volksfestplatz dabei. Wir freuen uns über Ihren Besuch und geben gerne Auskunft über Ausbildung und Tätigkeitsfelder von staatl. gepr. Forsttechniker*innen. weiterlesen...

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Ankündigung zur Mitgliederversammlung am Do., den 06. Juli

Die diesjährige Mitgliederversammlung vom Forsttechnikerverband e.V. findet am Donnerstag, den 06. Juli ab 18:30 Uhr im Tagungsraum vom Gasthof Küferstube, Bahnhofstraße 12 in 97816 Lohr a.Main statt. Die Mitglieder werden im Vorfeld persönlich über die Tagesordnung informiert. Gäste sind willkommen, mögen aber die Teilnahme im Vorfeld ankündigen. Die Versammlung ist umrahmt von zwei Fortbildungstagen für Mitglieder (Donnerstag und Freitag). weiterlesen...

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Ergebnisse der Forsttechniker-Mitgliederumfrage

Nach acht Jahren haben wir heuer mal wieder eine Umfrage unter den ordentlichen Mitglieder (soll heißen: Forsttechnikern) durchgeführt. Insgesamt haben wir von ca. 75 % unserer Mitglieder Daten erhalten, so dass die Umfrageergebnisse aussagekräftig sind. Die wichtigsten und aussagekräftigsten Ergebnisse veröffentlichen wir nachfolgend. Bei vertieftem Interesse nach weitere Zahlen bitten wir um Kontaktaufnahme. weiterlesen...

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Mit Holzbau aus der Klimakrise?

Der Bayerische Rundfunk hat eine 45 minütige Dokumentation unter der Fragestellung "Mit Holzbau aus der Klimkrise" veröffentlicht. Die Dokumentation lässt Experten der verschiedensten Fachbereiche zur aktuellen Thematik zu Wort kommen und gibt somit Einblicke aus mehreren Perspektiven. weiterlesen...

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Tarifliche Gleichstellung von Forsttechnikern und Forstingenieuren in Bayern

Die (Erz-) Bistümer Bayerns sind Vorreiter beim Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Im Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen Diözesen, kurz: ABD, steht nun schwarz auf weiß folgende Protokollnotiz zum ABD Teil A, 2.2.2., Nr. 3. (Ingenieurinnen und Ingenieure): 1. Im Bereich Forstwirtschaft gelten Forsttechnikerinnen bzw. Forsttechniker als „sonstige Beschäftigte“, sofern sie aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten als Leiterin bzw. Leiter eines Reviers ausüben. 2. Im Bereich Forstwirtschaft: Die Bewirtschaftung von Forstrevieren, die nicht arrondiert sind und damit eine herausgehobene Tätigkeit mit besonderer Schwierigkeit darstellt.“ Damit besteht die Möglichkeit, dass Forsttechniker auch arbeitsvertragsrechtlich höher als EG 9 eingestuft werden (können). weiterlesen...

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Novellierung Waldgesetz im Freistaat Sachsen

Im Freistaat Sachsen wird derzeit das Waldgesetz von 1992 novelliert. Dieses kann für Forsttechniker*innen bei der Betriebsführung (Revierleitung) im Körperschaftswald positive Auswirkungen haben. In einem ersten Entwurf aus dem Jahr 2018 ist der Forsttechniker im § 23 auch als Möglichkeit neben dem Regefall für die Betriebsführung vorgesehen. Wir haben bei der Verbändeanhörung unseren nachfolgenden Entwurf eingereicht und dazu Stellung genommen. weiterlesen...

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Neuer Forsttechniker-Flyer

Wir haben unseren Flyer etwas erneuert und aktualisiert. Der Flyer beschreibt das Berufsbild und die Einsatzbereiche von staatl. gepr. Forsttechnikern. Der Flyer wird auf Anfrage gerne zugeschickt. Dem Anhang unten ist der Flyer im pdf-Format zu entnehmen. weiterlesen...

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Teilerfolg bei der Anerkennung von erbrachten Leistungen der Forsttechniker-Ausbildung in einem forstlichen Studium an einer Hochschule/Universität

Wir haben Gespräche in Richtung Hochschule Weihenstephan und Ministerium geführt, um ein Weiterstudieren von staatl. gepr. Forsttechnikern an einer forstlichen Hochschule zu vereinfachen. Bisher ist die Anerkennung von erbrachten Leistungen als Forsttechniker beim Studieren an einer Hochschule oft reine Verhandlungssache mit dem jeweiligen Dozenten. Eine klare Regelung bei diesem Anerkennungsverfahren forden wir, wie beispielsweise bei staatl. gepr. Weinbautechniker, die an der Hochschule Geisenheim Weinbau und Oenologie studieren oder bei staatl. gepr. Gartenbautechnikern, die in Weihenstephan studieren. Nun ist es erfreulicherweise an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg möglich, die Note des Faches "Forstnutzung" aus der Forsttechniker-Ausbildung komplett anzuerkennen, so dass in diesem Fach keine erneute Prüfung an der Uni abgelegt werden muss. Auch weitere Module werden anerkannt, so dass insgesamt 43 ECTS Punkte als Anerkennung allein aus der Forsttechniker-Ausbildung zu erlangen sind. Wir sehen dieses als Teilerfolg und erwarten Nachahmung bei anderen forstlichen Hochschulen/Universitäten und um Anerkennung der Forsttechniker-Vorleistungen in weiteren Fächern.

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Forsttechniker pro integrativen Naturschutz

Das derzeit aktuelle gesellschaftspolitische Thema Waldnaturschutz wurde auf der Jahreshauptversammlung besprochen und dabei vor allem der integrative Ansatz betont. Beim integrativen Ansatz passieren Holzernte und Naturschutz auf der gleichen Fläche und bieten dem Waldbesitzer durch öffentliche Fördergelder zusätzliche Einnahmenquellen. Dass einige Waldbesitzer dazu bereits überzeugende Naturschutzkonzepte erarbeitet haben, wurde lobend erwähnt.

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"Junge Netzwerk Forst"

Gerne leiten wir folgende Information vom (Deutschen) Forstverein weiter: Das "Junge Netzwerk Forst" (JNF) ist die Jugendorganisation des Forstvereins und sucht den aktiven Zusammenschluss aller forstlichen Nachwuchskräfte. Wir wenden uns bewusst an alle, die im und um den Wald beschäftigt sind, und möchten den brancheninternen Austausch besitzarten- und hierarchieunabhängig ermöglichen. Die Aufnahme in das JNF ist kostenlos und unabhängig von einer Mitgliedschaft im Forstverein. weiterlesen...